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   BSG, 15.06.2018 - B 14 AS 372/17 B   

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https://dejure.org/2018,29461
BSG, 15.06.2018 - B 14 AS 372/17 B (https://dejure.org/2018,29461)
BSG, Entscheidung vom 15.06.2018 - B 14 AS 372/17 B (https://dejure.org/2018,29461)
BSG, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - B 14 AS 372/17 B (https://dejure.org/2018,29461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Beantragung von Altersrente als vorrangige Leistung; Verhältnis von Leistungen nach dem SGB II und SGB VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Verpflichtung zur Beantragung von Altersrente als vorrangige Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 114/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - nicht ausreichende Darlegung von Verfahrensfehlern -

    Auszug aus BSG, 15.06.2018 - B 14 AS 372/17 B
    Dass Anderes gilt, weil das SG die vom Kläger gegen den Rentenversicherungsträger und die Beklagte ursprünglich zusammen erhobenen Klagen - um sich mit beiden im "Kreuzverhör" auseinandersetzen zu können - willkürlich, ohne sachlich vernünftigen Grund oder in einer die Wahrung seiner Rechte beeinträchtigenden Weise zu Unrecht getrennt (vgl etwa BSG vom 25.2.2010 - B 11 AL 114/09 B - juris, RdNr 4) und das LSG deshalb Anlass zu einer Korrektur gehabt hätte, ist nicht ersichtlich.
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 225/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage -

    Auszug aus BSG, 15.06.2018 - B 14 AS 372/17 B
    Der 1948 geborene Kläger wendet sich nach rechtskräftig gewordener Aufforderung, vorgezogene Altersrente als vorrangige Leistung zu beantragen (Bescheid vom 29.6.2011; vgl zuletzt Senatsbeschluss vom 12.6.2013 zu B 14 AS 225/12 B), gegen die Erstattung des ihm von der Beklagten - einer zugelassenen kommunalen Trägerin - vom 1.7.2011 bis 31.7.2012 erbrachten Alg II durch den Rentenversicherungsträger, von dem ihm auf Antrag der Beklagten rückwirkend ab dem 1.7.2011 Altersrente für langjährig Versicherte bewilligt wurde.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 1682/13
    Auszug aus BSG, 15.06.2018 - B 14 AS 372/17 B
    Nach erfolgloser Klage gegen die Rentenbewilligung (zuletzt Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 30.9.2014 - L 11 R 1682/13 -) hat der Kläger gegen die Beklagte, den Rentenversicherungsträger und den Sozialhilfeträger Klagen sinngemäß mit dem Ziel erhoben, die Erstattung rückgängig zu machen und den erstatteten Betrag als Altersrente selbst ausgezahlt zu erhalten.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - L 10 R 299/17
    Mit nicht anfechtbaren Beschlüssen vom 21.04.2016 hat das SG die Klagen gegen die DRV Baden-Württemberg sowie gegen die Landeshauptstadt S. abgetrennt, die unter den Aktenzeichen S 9 R 2322/16 (Klage später zurückgenommen), S 16 SO 2321/16 (Klage später zurückgenommen) und S 3 AS 2320/16 (die Klage auf Auszahlung eines von der Beklagten an das Jobcenter geleisteten Erstattungsbetrages i.H.v. rund 8.000 EUR an den Kläger hatte keinen Erfolg: Gerichtsbescheid des SG vom 28.04.2017; Urteil des 7. Senats des LSG Baden-Württemberg vom 21.09.2017, L 7 AS 1947/17; BSG, Beschluss vom 15.06.2018, B 14 AS 372/17 B in juris) fortgeführt worden sind.

    Die Abtrennung des Verfahrens gegen das Jobcenter (S 3 AS 2320/16) ist rechtfehlerfrei gewesen, was das BSG bestätigt hat (Beschluss vom 15.06.2018, B 14 AS 372/17 B, in juris, Rdnr. 6).

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